Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. ALLGEMEINES

Die folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden: „AGB”) gelten für Verkäufe und Lieferungen pharmazeutischer Produkte durch die Alternative Medical Products GmbH, Alfred – Hess – Straße 23, 99094 Erfurt (im Folgenden: „AMP“) an die diese Produkte bestellenden Kunden. Abweichende
Vereinbarungen, insbesondere widersprechende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung der AMP.

2. BESTELLUNGEN UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1
Der Kunde bestellt die Produkte bei der AMP schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. In der Bestellung sind die Art und die Menge der Produkte sowie der
gewünschte Liefertermin anzugeben. Fehlt eine Angabe zum Liefertermin, wird davon ausgegangen, dass die Lieferung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen soll.

2.2
Jede Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar, die Produkte der AMP zu diesen AGB zu kaufen.

2.3
Die Annahme durch die AMP erfolgt binnen zwei Wochen ab Zugang der Bestellung.

2.4
Mit Annahme der Bestellung kommt zwischen der AMP und dem die Bestellung abgebenden Kunden ein Kaufvertrag (im Folgenden: „Vertrag“) zu diesen AGB sowie den in der Bestellung enthaltenen Spezifikationen zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zwischen der AMP und dem Kunden
vereinbart wurde.

3. NACHWEISE UND BENACHRICHTIGUNGEN

3.1
Der Kunde ist verpflichtet, bei erstmaliger Bestellung eines Produktes die in diesem Zusammenhang einschlägigen Erlaubnisse und Genehmigungen (im Folgenden: „Nachweise“), namentlich z.B. die Erlaubnisurkunde zum Betrieb einer Apotheke gem. § 1 Abs. 1 ApoG bzw. die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke gem. § 14 Abs. 1 ApoG sowie den Betäubungsmittel-Nummernbescheid der
Bundesopiumstelle, gegenüber der AMP nachzuweisen. Dies kann mittels E-Mail, Fax oder durch postalische Übersendung einer entsprechenden Kopie erfolgen. Die Nachweise des Kunden müssen gültig sein und seine aktuelle Firmenbezeichnung und Anschrift tragen.

3.2
Der Kunde muss der AMP unverzüglich Änderungen im Zusammenhang mit den Nachweisen anzeigen und insbesondere deren Erlöschen oder zeitlichen Ablauf mitteilen.

3.3
Bis zum Vorliegen der Nachweise kann die AMP die Lieferung der betroffenen Produkte verweigern.

4. PREISE

4.1
Es gelten die Preise nach der zum Bestellzeitpunkt gültigen Preisliste, wenn nicht im Einzelfall in der Auftragsbestätigung ein anderer Preis genannt wird.

4.2
Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer sowie ohne die nach Maßgabe von 5.2 anfallenden Kosten für Versand und Verpackung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5. LIEFERUNG

5.1
Die AMP kann sich zur Ausführung der Versendung der Produkte Versanddienstleistern bedienen. Weiterhin ist die AMP zu Teillieferungen oder
Teilleistungen berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand bzw. zusätzliche Kosten entstehen.

5.2
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht auf den Kunden über, sobald die AMP die Produkte dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. Verzögern sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr an dem Tag der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dem Kunden steht es frei, eine Transportversicherung abzuschließen.

5.3
Die AMP liefert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland fracht- bzw. portofrei, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Mehrkosten, die aufgrund besonderer Wünsche für Verpackung oder Versand entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu tragen.

5.4

Sofern kein fester Liefertermin vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins reicht für dessen Einhaltung der Versand am vereinbarten Liefertermin aus.

6. ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für Verpflichtungen der AMP ist der Ort, von dem aus die der Versand der Produkte erfolgt. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Kunden, insbesondere für die Zahlung, ist Erfurt.

7. BEANSTANDUNGEN

7.1
Beanstandungen sind schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern zu erheben. Beanstandete Produkte dürfen nur nach schriftlichem Einverständnis der AMP (auch per E-Mail oder Fax) an die AMP zurückgesandt werden. Die AMP darf gelieferte Produkte, die ohne ihr vorheriges Einverständnis zurückgeschickt werden, an den Kunden zurücksenden und ist nicht verpflichtet, für ihre Aufbewahrung zu sorgen. Die Ausübung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleibt hiervon unberührt.

7.2
Handelt es sich bei den zurückgesendeten Produkten nach Angaben des Kunden um verkehrsfähige Arzneimittel, so ist der Rücksendung eine Retourenerklärung beizufügen. Die Retourenerklärung hat (i) den Nachweis, dass der Kunde die Produkte von der AMP erhalten hat (z. B. Lieferscheine oder Rechnungen) sowie (ii) die Bestätigung, dass die Produkte seit der Lieferung ordnungsgemäß
gelagert und gehandhabt wurden und insbesondere den Verantwortungsbereich des Kunden
nicht verlassen haben, zu enthalten.

7.3
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate, gerechnet ab Auslieferung der gelieferten Produkte. Dies gilt nicht für Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursachten Schäden. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.4
Werden die auf den Verpackungen angegebenen Lagerbedingungen nicht eingehalten oder Haltbarkeitsgrenzen (Shelf life) überschritten, so entfällt für die AMP insoweit die Haftung für dadurch entstandene Schäden.

8. HAFTUNG

8.1
Die Haftung der AMP für sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebende Rechte und Ansprüche, vertraglicher und außervertraglicher Art, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 8 beschränkt, wenn sich aus Vorstehendem nichts anderes ergibt.

8.2
In den folgenden Fällen haftet die AMP ohne Einschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften:

a)
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der AMP, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

b)
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AMP, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

c)
wenn ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen wurde und

d)
für Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und dem Arzneimittelgesetz (AMG).

8.3
In allen übrigen Fällen haftet die AMP bei einfacher Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nur, soweit Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verursacht werden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt ist, die für die AMP bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.

8.4
Im Übrigen ist eine Haftung der AMP ausgeschlossen.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung, wobei die Rechnung die jeweilige Auftragsnummer ausweist.

9.2
Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn (10) Tagen ab Datum der Rechnung ohne jeden Abzug zu bezahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto der AMP. Zahlungen an die AMP haben ausschließlich per Banküberweisung auf das in der jeweiligen Rechnung ausgewiesene Bankkonto zu erfolgen. Etwaige Gebühren oder sonstige Entgelte in diesem Zusammenhang, sind von dem Kunden zu tragen.

9.3
Alternativ dazu kann der Kunde der AMP ein SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt i.d.R. zehn (10) Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification, Vorabinformation) wird auf
fünf (5) Werktage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die AMP verursacht wurde.

9.4
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder demselben Vertragsverhältnis entstammen wie die Hauptansprüche.

9.5
Der Kunde ist nicht befugt, seine vertraglichen Rechte ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der AMP an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

10.1
Alle von der AMP gelieferten Produkte bleiben Eigentum der AMP (im Folgenden: „Vorbehaltsprodukte”), bis der Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit der AMP beglichen hat.

10.2
Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber aus der Veräußerung von Vorbehaltsprodukten zur Sicherung an die AMP ab und die AMP nimmt diese hiermit an. Gleiches gilt für Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsprodukte treten oder sonst mit diesen im Zusammenhang stehen, z.B. solche aus unerlaubter Handlung. Werden Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen
Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag (inkl. Mehrwertsteuer) für die mitveräußerten Vorbehaltsprodukte.

10.3
Solange der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der AMP ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die im Eigentum der AMP stehenden Vorbehaltsprodukte im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an die AMP
abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einziehen. Bei Zahlungsverzug des Kunden bzw. wenn diesem gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über dessen Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet
oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, ist die AMP berechtigt, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen und die abgetretenen Forderungen einzuziehen sowie im Falle noch nicht erfolgter Weiterveräußerung, Verarbeitung
oder Vermischung bzw. Verbindung die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Eine Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber, ein Rücktritt vom Vertrag ist damit nicht verbunden.

10.4
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, wird die AMP auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach Wahl der AMP freigeben.

10.5
Eine Verarbeitung der Vorbehaltsprodukte durch den Kunden erfolgt stets für die AMP. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen, nicht im Eigentum von der AMP stehenden Sachen
verarbeitet, untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die AMP hierdurch Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsprodukte zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten, verbundenen
oder vermischten Sachen zum jeweiligen Zeitpunkt. Sofern bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung eine im Eigentum des Kunden stehende Sache als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde der AMP anteilmäßig Miteigentum. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum der AMP.

10.6
Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehalts unentgeltlich für die AMP. Er ist verpflichtet, sie pfleglich und entsprechend der Vorgaben der Packungsbeilage und der Guten Vertriebspraxis zu behandeln und diese angemessen auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.

10.7
Der Kunde hat die AMP unverzüglich bei Pfändung oder bei sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsprodukte schriftlich zu unterrichten. Weißt er den oder die Dritten auf das Eigentum der AMP an den Vorbehaltsprodukten hin.

11. INFORMATIONSAUSTAUSCH

Der Kunde ist verpflichtet, die AMP innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Kenntniserlangung über (i) unerwünschte oder unerwartete Ereignisse oder Berichte über besondere Situationen beim Menschen im Zusammenhang mit der
Verwendung eines Produktes der AMP, (ii) eine technische Beschwerde zu einem Produkt der AMP sowie (iii) jede sonstige Meldung über von den bekannten oder vereinbarten Spezifikationen bzw. Funktions- und Wirkungsweisen des Produktes
abweichende Auffälligkeiten im Zusammenhang mit einem Produkt der AMP (z. B. über eine Kontamination, Verfärbung, falsche Kennzeichnung, Verfälschung etc.) zu informieren. Die Meldung hat an folgende Adresse zu erfolgen: info@amp-eu.de.

12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

12.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Erfurt.

12.2
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den nationalen Wareneinkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

12.3
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das
Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.