Cannabis Industrie FAQs

Cannabis bezieht sich auf die Gruppe der blühenden Pflanzen in der Familie der Cannabaceae. Medizinisches Cannabis ist, grob definiert, ein Medikament bzw. Medizinischer Wirkstoff auf Cannabinoid-Basis, das je nach Produkt unterschiedliche Mengen an CBD und THC enthält. Medizinisches Cannabis wird daher auch als aktiver pharmazeutischer Inhaltsstoff (API). Medizinisches Cannabis wird je nach Zulassung des Herstellers als lizenziertes oder nicht lizenziertes Arzneimittel verkauft. In Deutschland ist es nur auf Rezept erhältlich.

Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind die beiden Hauptwirkstoffe in Cannabis. THC besitzt eine psychoaktive Wirkung und wird bei Schmerzen, Übelkeit, Schlaflosigkeit und anderen Anwendungen eingesetzt. CBD hat keine psychoaktive Wirkung und wird oft als Schmerzmittel oder zur Entzündungshemmung eingesetzt. 

Cannabis wirkt durch die Aktivierung von Cannabinoid-Rezeptoren, die im ganzen Körper zu finden sind. Dieses Netzwerk von Rezeptoren ist für die Regulierung eines breiten Spektrums biologischer Funktionen verantwortlich, weshalb Cannabis bereits in der Vergangenheit zur Behandlung einer Vielzahl von Erkrankungen eingesetzt wurde.

Im Jahr 2017 änderte der deutsche Gesetzgeber die nationalen Betäubungsmittelgesetze und andere damit zusammenhängende Bestimmungen und legalisierte den Anbau, die Verteilung und den Konsum von Cannabis für medizinische Zwecke. Diese Bestimmungen ermöglichen es nun Patienten mit ärztlicher Verschreibung, medizinisches Cannabis zu erwerben und zu konsumieren. Mit der Novelle wurden Richtlinien und Gremien geschaffen, die die verschiedenen Stufen der Produktion, vom Anbau bis zur Verteilung, regeln.

Medizinisches Cannabis kann nicht direkt von Verbrauchern erworben werden. Nur Personen mit einer ärztlichen Verschreibung dürfen medizinisches Cannabis verwenden und in den Apotheken erwerben. Werbung für medizinisches Cannabis an Endverbraucher ist nicht erlaubt, aber die Produkte dürfen bei dem medizinischem Fachpersonalbeworben werden, das sie verschreibt. 

Medizinisches Cannabis muss gemäß der Good Agricultural And Collection Practice (GACP) für Ausgangsstoffe pflanzlichen Ursprungs sowie der Good Manufacturing Practice (EU-GMP) angebaut werden und den Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs und der Cannabisblütenmonographie im Deutschen Arzneihmittelbuch entsprechen. 

Medizinisches Cannabis gibt es in Form von medizinischen Cannabisblüten, Cannabisextrakten und als Zusammensetzungen mit dem Wirkstoff Dronabinol (THC). Die genauen Rezepturvorschriften für erstere sind im Neuen Rezepturformular (NRF) festgelegt, das Teil des Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) ist. Darüber hinaus gibt es noch zwei zugelassene „Fertigarzneimittel”, die Cannabis enthalten: Sativex® und Canemes®.

Die Cannabisagentur, eine Unterabteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ist für die Überwachung und Kontrolle des Anbaus von medizinischem Cannabis in Deutschland gemäß § 19 Abs. 2a BtMG zuständig. 

Die Bundesopiumstelle, ebenfalls eine Unterabteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ist zuständig für die Regelung des legalen Handels mit Betäubungsmitteln, einschließlich Cannabis, und erteilt die erforderlichen Erlaubnisse für den Betäubungsmittelhandel nach §§ 3 ff. BtMG.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, medizinisches Cannabis zu sich zu nehmen. Medizinische Cannabisblüten können entweder verdampft oder zu einem Tee aufgebrüht werden. Medizinische Cannabisextrakte hingegen sind ölbasiert, in diesem Fall erfolgt die Anwendung entweder oral oder als Topical.